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   LSG Bayern, 26.07.2006 - L 16 R 389/04   

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https://dejure.org/2006,24124
LSG Bayern, 26.07.2006 - L 16 R 389/04 (https://dejure.org/2006,24124)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26.07.2006 - L 16 R 389/04 (https://dejure.org/2006,24124)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26. Juli 2006 - L 16 R 389/04 (https://dejure.org/2006,24124)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung von Hinterbliebenenrente gegenüber der Ehefrau durch die Versicherung des verstorbenen Ehemannes; Entfallen des Anspruchs auf Witwenrente bei einer Ehedauer von unter einem Jahr; Anspruch auf Zahlung der kleinen Witwenrente; Widerlegung der gesetzlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 28.03.1973 - 5 RKnU 11/71

    Zweck der Heirat - Eheschließung - Versorgung - Vermutung - Entkräftung -

    Auszug aus LSG Bayern, 26.07.2006 - L 16 R 389/04
    Die Vermutung des § 46a SGB VI wäre nur widerlegt, wenn die Abwägung aller zur Eheschließung führenden Motive beider Ehegatten ergeben, dass es insgesamt nicht der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat war, der Witwe eine Versorgung zu verschaffen (vergleiche zum Recht der Unfallversicherung: BSG Urteil vom 28.03.1973 Az.: 5 RKNU 11/71).Die Berücksichtigung aller bekannten Umstände führt vielmehr im Falle der Klägerin dazu, die Versorgungsehe zu bejahen.
  • BSG, 23.09.1997 - 2 BU 176/97

    Verfassungsmäßigkeit des § 594 RVO

    Auszug aus LSG Bayern, 26.07.2006 - L 16 R 389/04
    Im Bereich der Unfallversicherung hat das BSG auch bereits früher entschieden, dass eine derartige Einschränkung der Hinterbliebenenversorgung nicht gegen die Verfassung verstößt (BSG Beschluss vom 23.09.1997, Az.: 2 BU 176/97).
  • LSG Bayern, 19.08.2009 - L 19 R 587/07

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Eine Versorgungsehe ist dann nicht anzunehmen, wenn eine feste Heiratsabsicht bereits vor dem Bekanntwerden der ernsthaften Erkrankung bestand (LSG Bayern, Urteil vom 26.07.2006, L 16 R 389/04).
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